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Schutzbekleidung (PSA)

Safety First!

Hersteller, die persönliche Schutzbekleidung in Deutschland oder in der EU herstellen und vertreiben, müssen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Diese gesetzlichen Mindestanforderungen sind in der Verordnung (EU 2016/425 vom 9. März 2016) – der sogenannten PSA-Verordnung – festgelegt. Wer somit Warnschutzkleidung, Chemikalienschutzkleidung, Feuerwehrbekleidung etc. für die gewerbliche Verwendung produziert, muss diese europäische Verordnung einhalten. Die PSA-Verordnung gilt jedoch nicht nur für den Business-to-Business Bereich, sondern auch teilweise für die EndverbraucherInnen. So fällt etwa Sportkleidung, die speziell mit reflektierenden und fluoreszierenden Elementen für die bessere Sichtbarkeit ausgestattet sind, ebenso unter die PSA-Verordnung.
Der Anwendungsbereich beschränkt sich insofern über den reinen Arbeitsschutz hinaus auch auf die private Verwendung.

Die Schutzbekleidungshersteller müssen vor dem in-Verkehr-bringen ihrer Produkte sicherstellen, dass die formale und materielle Konformität gegeben ist. Hierbei unterstützen wir unsere Firmen umfassend und stellen folgendes zur Verfügung:

  • Muster für die Konformitätserklärung für die Kategorien 1-3
  • Checkliste zur Erstellung einer Herstellerinformation nach Anhang II 1.4
  • Eingruppierung der PSA in die unterschiedlichen Kategorien
  • Information über die umgesetzten harmonisierten Normen im Bereich Schutzkleidung
  • Kennzeichnung von PSA-Produkten, wie z. B. CE-Kennzeichnung, Herstellerkennzeichnung, Identitätskennzeichnung
  • Erstellung von technischen Unterlagen

GermanFashion ist Mitglied der PSA-Expertengruppe der europäischen Kommission und nimmt dort Einfluss auf Entscheidungen zugunsten der Industrie und setzt sich für deren Belange ein.
In der verbandseigenen Akademie bieten wir die einzigartige Ausbildung zur PSA-Fachkraft Bekleidungsindustrie (IHK) an und bilden begehrte Fachkräfte für die Branche aus.
Unsere Mitglieder werden durch regelmäßige Newsletter und kontinuierliche Seminare und Webinare über die rechtlichen und technischen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.